
Toller Frühling, der begonnen hat! Wenn der Frühling kommt, ist das aktuelle Thema der Steuerabzug. Sie wissen, dass Sie als leichter Unternehmer bei Truster Anspruch auf viele steuerliche Abzüge haben, oder?
In der Regel können Sie folgende Aufwendungen als Aufwendungen für die Erzielung von Einnahmen abziehen:
Beiträge, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Löhnen und der Jugendversicherung zu erheben sind
Servicegebühr für Vertrauenspersonen (einschließlich Truster 49 €/Monat Servicegebühr)
Unfallservicegebühr
Krankenkassenbeitrag
Reisekosten
Materialkosten
YEL-Versicherungsprämien
Steuerpflichtige Reisekostenerstattung
Reisekosten, die Sie Ihrem Kunden nicht per Rechnung in Rechnung gestellt, sondern lediglich im Zusammenhang mit der Lohnzahlung berücksichtigt haben möchten, sind steuerpflichtige Reisekosten. Sie können einen Abzug für diese steuerpflichtigen Reisekosten in Ihrer persönlichen Steuererklärung geltend machen.
Steuerfreie Reisekosten
Die Reisekosten, die Sie Ihrem Kunden per Rechnung in Rechnung gestellt haben, sind Ihnen grundsätzlich in Form einer steuerfreien Entschädigung gezahlt worden. Reisekosten, die Ihnen bereits als steuerbefreite Erstattungen gezahlt wurden, dürfen nicht in Ihrer persönlichen Steuererklärung ausgewiesen werden. Sie haben den vollen Steuervorteil von Freibeträgen im Zusammenhang mit der Zahlung von Löhnen erhalten.
Werkzeuge und Zubehör
Bei Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Löhnen nicht berücksichtigt werden können, ist es möglich, in einer persönlichen Steuererklärung einen Abzug zu beantragen. Solche arbeitsbezogenen Ausgaben können beispielsweise Telefon-, Computer-, Arbeitskleidungs- und Werkzeugkosten sowie damit verbundene Wartungs- und Reparaturkosten umfassen.
Büroabzug
Wenn Sie viel zu Hause gearbeitet haben, können Sie einen Abzug für Ihre Steuererklärung vornehmen. Wenn mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Arbeitstage von zu Hause aus stattgefunden hat, beträgt der Wert des Abzugs für das Büro 920 EUR. Sie können auch einen Abzug für Möbel und Accessoires im Zusammenhang mit der Studie beantragen.
Ausgaben für Studium und Bildung
Es besteht die Möglichkeit, einen Steuerabzug für berufsbezogene Studien- und Ausbildungskosten wie Teilnahme- und Kursgebühren zu beantragen. Die Ausgaben müssen persönlich bezahlt worden sein und müssen mit einer Erläuterung versehen sein, wie sich die oben genannten Ausgaben auf Ihre Aufgaben beziehen.
Gesichtsmasken
In der Ausnahmezeit können Gesichtsmasken auch als Steuerabzüge berücksichtigt werden. Gesichtsmasken müssen persönlich bezahlt werden. Die in diesem Artikel gesammelten Ratschläge wurden erstellt, um Ihnen unverbindlich zu helfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass immer individuelle Steuerentscheidungen getroffen werden.
Steuerverwaltung
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